Auf den folgenden Seiten erhalten Sie aktuelle Beiträge aus dem Bereich Dach,- Wand,- und Abdichtungstechnik. Sowie interne Informationen unseres Unternehmens.
Zu Beginn des Jahres 2012 haben sich die Vergütungen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) geändert. In der Tabelle können Sie sehen, welche Einspeisevergütungen aktuell gelten.
Einspeisevergütungen gemäß dem EEG 2012
Solarstromanlage
Leistung
Inbetriebnahme in 2012
an oder auf Gebäuden
bis 30 kW
24,43 Cent pro Kilowattstunde
an oder auf Gebäuden
bis 30 kW
8,05 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%; 12,43 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30% hinaus geht
an oder auf Gebäuden
30 – 100 kW
23,23 pro Kilowattstunde
an oder auf Gebäuden
30 – 100 kW
6,85 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%; 11,23 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30% hinaus geht
an oder auf Gebäuden
100 – 500 kW
5,60 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30% 9,98 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30% hinaus geht
an oder auf Gebäuden
100 – 1.000 kW
21,98 Cent pro Kilowattstunden
an oder auf Gebäuden
ab 1.000 kW
18,33 Cent pro Kilowattstunden
Anlagen auf versiegelten und Konversionsflächen
18,76 Cent pro Kilowattstunden
Anlagen auf allen anderen Freiflächen, z. B. auf Gewerbeflächen oder längs von Autobahnen und Schienenwegen
Sehr geehrte Besucher, Kunden und Lieferanten, wir suchen für dieses Jahr eine geeignete Dachfläche für die Installation einer rund 1 MWp großen Photovoltaikanlage. Bitte teilen Sie uns geeignete Dachflächen mit einer Größe ab 10000 m² unter folgender E-Mail-Adresse mit:
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Wichtige Änderungen im Regelwerk des ZVDH Ab dem 01. März 2011 wird es eine entscheidende Änderung im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks geben. In der Fachinformation „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteineindeckungen“ werden die Windlasten auf Dächern mit Dachziegeln und Dachsteinen neu definiert, die Dachbereiche neu eingeteilt und die Anforderungen an die Befestigungen enorm erhöht. Mit der neuen Fachinformation müssen nicht nur wesentlich größere Teilflächen der Steildächer verklammert werden, sondern es wird auch grundsätzlich in den Windzonen 1 und 2 geklammert. Mit der DIN 1055-4, der DIN EN 14437 und der neuen Windzonenkarte sind auch die Anforderungen an die Sturmklammern gestiegen. Die bisher gültigen Ergebnisse nach der niederländischen Prüfnorm sind damit hinfällig.